STUTENANMELDUNG
Nutzen Sie mein einfach zu bedienendes Online-Formular, für die bequeme Anmeldung Ihrer Stute.
Dazu geben Sie bitte alle relevanten Daten ein, nach erfolgreichen Absenden erscheint eine Bestätigung.
Verfügbarkeit des Samens bitte immer telefonisch absprechen.
Bei allen Fragen Rund um Besamung, Hengste, Samenversand sowie Zuchtberatung stehe ich Ihnen unter
Tel.:
+49 1523 / 357 29 41 gerne zur Verfügung.
Stutenanmeldung:
Bedingungen zur Stutenanmeldung ( AGB´s ):
1. Verfügbarkeit des Samens bitte immer telefonisch absprechen.
2. Die Decksaison läuft vom 01.02. - 31.08. eines Jahres. , Stutenanmeldungen haben schriftlich über das unten folgende Bestellformular zu erfolgen.
3. Die angegebenen Decktaxen verstehen sich zzgl. 7% MwSt. und sind vor der Besamung zu bezahlen. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail und die Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Ich behalte mir vor, die Besamung zu verweigern, wenn die Rechnungen nicht vollständig bezahlt sind oder es in der Vergangenheit zu Zahlungsverzug gekommen ist.
4. Eine güste Stute kann nur als solche gesehen werden, wenn eine tierärztliche Bescheinigung der Nicht-Trächtigkeit vorliegt.
5. Ich weise unsere Züchter aus aktuellen Anlass der Änderung der Leistungsprüfungsordung darauf hin, dass der Deckeinsatz der Hengste vor Ablegung der Sportprüfungen bzw. des 14 Tage-Test / 50 Tage-Test sowie vor Erreichung der geforderten Sporterfolge auf Risiko des Züchters erfolgt. Die Hengstbesitzer bemühen sich um die entsprechenden Leistungsnachweise, können diesen aber nicht garantieren !!!
6. Auch bitte ich darauf zu achten, das die Eintragung der Fohlen der im Ausland gekörten Hengste, nicht bei jedem Verband möglich ist, ggfs. muss eine Genehmigung durch den Züchter beantragt werden. Bitte klären Sie das im Vorfeld mit Ihrem Zuchtverband.
10. Die besonderen Bedingungen und Preise für TG Sperma erfragen Sie bitte in meinem Büro. TG-Sperma ist nur für den Einsatz in der künstlichen Besamung vorgesehen. Die Verwendung des Samens für z.B. Embryotransfer oder ICSI / OPU ist untersagt. Die Weitergabe von TG-Sperma an Dritte ist verboten. Das Aufteilen der Besamungsportionen ist nicht erlaubt. Pro verkaufter Portion wird nur ein Deckschein geschrieben. Deckscheine werden nur von mir ausgestellt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Der Weiterverkauf von TG- Sperma ist verboten.
11. Um den illegalen Samenhandel zu unterbinden, weise ich ausdrücklich darauf hin, das der Züchter / Besteller lediglich durch Zahlung der Decktaxe eine Nutzung an dem TG erwirbt und nicht das Eigentum an diesem. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Die unbenutzten und auch benutzten Pailetten / Straws müssen kostenfrei zurück gesendet werden.
14. Verwendung des TG-Spermas erfolgt auf Risiko des Züchters / Bestellers, es besteht keinerlei Anspruch sowie Ersatzanspruch gegenüber MVS Pferdezucht & EU- Hengstdepot oder den Hengsteigentümern. Das erhaltene TG- Sperma ist nur für die angegebene Stute in der normalen Besamung zu verwenden. Der Weiterverkauf / Weitergabe ist verboten sowie ET / ICSI / OPU ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Rücksendung der benutzten und unbenutzten Straws. Bei unerlaubter Benutzung oder Weitergabe wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 € fällig.
15. Hengste, die aus anderen Zuchtverbänden kommend im Zuchteinsatz stehen, werden in den Ursprungszuchtverbänden nur zum Teil fortgeschrieben. Die Züchter müssen in diesen Verbänden mit höheren Gebühren rechnen. Informationen sind in den entsprechenden Verbänden einzuholen.
17. Auch hier arbeiten nur Menschen und Menschen können Fehler passieren, daher bitten wir Sie Ihre Samenlieferungen zu kontrollieren. Sollte es einmal passieren, das Sie nicht den gewünschten Samen bekommen, informieren Sie mich sofort telefonisch und auch schriftlich per Email an info@vornholt-pferde.de. Sollte uns keine Meldung vorliegen, sind spätere Reklamationen ausgeschlossen. Der Samenverwender, sprich der Tierarzt oder Besamer hat vor Besamung die Lieferung zu kontrollieren, sprich die Beschriftung der Samenröhrchen und die beigefügten Samenpapiere und ggfs. mit dem Züchter Rücksprache zu halten. Verwendet der Samenverwender trotzdem den evtl. falschen Samen, haftet ausschließlich der Verwender für den Schaden. Sämtliche Samenportionen ( Frisch- oder TG- Samen ) sind beschriftet mit Hengstnamen, Lebs-Nr., Datum der Herstellung sowie Stationsnamen und Zulassungsnummer, sollte etwas nicht stimmen, zögern Sie nicht uns zu informieren und nachzufragen vor der Verwendung.
18. Eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 € wird fällig, wenn der Züchter / Besteller die AGB´s / Bedingungen verletzt, Rechnungen nicht bezahlt oder Versandbehälter nicht zurück schickt.
19. Die Aushändigung des Deckscheines sowie die Weitergabe an den jeweiligen Zuchtverband erfolgt erst bei vollständig beglichener Decktaxenrechnung und Ausgleich aller weiteren angefallenen Kosten (Tierarzt, Stallgeld, Versand etc.).